Wie praktisch ein paar Tage Urlaub sind wenn ein Umzug
bevorsteht wissen die meisten aus eigener Erfahrung. Doch besteht Recht auf
Sonderurlaub für einen Wohnungswechsel oder den Einzug in das neu gebaute
Haus? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Gesetzeslage.
Ist Sonderurlaub für den Umzug selbstverständlich?
![](https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjaO_lgWsvzEl_kujxlkebAGRV1BXAkYPYftqHD65gTd5KVkxnVf9bGM5IPmfYrAb3VzhYaIcJGMiknzQieyhIpMnAhO0DmBFd2cLVQIKsuWziBDs4d_c3m2nXHXjKSohIuxnA0DIDl8sy0/s1600/Sonderurlaub_bei_Umzug.png)
Nicht richtig ist jedoch
die häufige Annahme, Sonderurlaub für einen Umzug sei grundsätzlich zu
gewähren.
Was heisst das für Ihren bevorstehenden Umzug?
Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für einen Umzug besteht,
wenn dieser betrieblich oder dienstlich veranlasst ist. Ein klassisches
Beispiel wäre die Versetzung in eine andere Stadt oder ein anderes Land durch
den Arbeitgeber. Auch für Beamte gelten zum Teil besondere Regelungen.
Im Fall eines privaten Umzugs besteht kein Anspruch auf
Sonderurlaub. Allerdings kann jeder seinen Vorgesetzten dahingehend
ansprechen und nachfragen. Ist die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut, kann die sachliche Schilderung der besonderen Belastung im Rahmen des Umzugs zum Erfolg führen. Sicher ist auch Ihr Chef schon mal umgezogen - und zeigt Verständnis …
Unser Fazit und weitere Informationen
![](https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEifXoeaqJQ0TB6UWp4c1Br_izcIF0FcdVjBpYO9VFTvNL43WpzvQNTxGFvy7vksmtS3UoPKULPL-Wz4bIklsFXbhS_7y81qxk5FmLD3EoPV8YweBMtIU-IJPmSHO2CPqOzbdZln1-dKxgWY/s200/Umzugsunternehmen.jpg)
Als Umzugsunternehmen können und dürfen wir keine
Rechtsberatung durchführen. Das überlassen wir auch gern den Profis. Ein Artikel der Kanzlei Speker | Nierhaus | Stenzel beleuchtet ausführlich alle Aspekte zu diesem Thema unter dem Arbeitstitel Der Anspruch auf Sonderurlaub von A bis Z
Mit bewegenden Grüssen
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Nicole Meurer |
Umzüge Meurer e.K.
Nah- und Fernverkehr
Möbellager
Inh. Udo Meurer
Herbert-Mösle-Weg 15
46049 Oberhausen
Telefon: 0208 / 40 79 96
Telefax: 0208 / 40 90 56 8
eMail : info@umzuege-oberhausen.de
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